Digitale Zutrittskontrolle – was ändert sich mit der neuen EU-DSGVO?

  • Digitale Zutrittskontrolle – was ändert sich mit der neuen EU-DSGVO?

    Digitale Zutrittskontrolle – was ändert sich mit der neuen EU-DSGVO?

    Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft! Damit werden weitergehende Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen gestellt, z.B. bei automatisierter Datenverarbeitung. Alles, was in Bezug auf Kunden oder Mitarbeiter getätigt wird, darf künftig nur von Befugten eingesehen werden bzw. in deren Hände gelangen. Digitale Zutrittskontrolle wird unerlässlich! Wir als kompetenter Partner beraten Sie in allen Fragen rund um Zutrittskontrollsysteme.

    Auch bei der Datenschutz-Veranstaltung von Netz 16 in Augsburg sind wir am Donnerstag, 19.04.2018 aktiv.

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